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  • Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
  • Sie möchten ein Inserat schalten? Sie wissen nicht genau, was Sie in einer Immobilienanzeige in kommerziellen Medien z.B. im Internet, Zeitungsinserat oder Ihrer Werbetafel angeben müssen?

  • Online-Antragstellung BAFA
  • Erklärungen zur geplanten Maßnahme, Persönliche Erklärungen,Erklärungen zu den subventionserheblichen Tatsachen, Hinweise gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).Weil sich Gesetzestexte und Rechtsverordnungen ändern können, übernehmen wir diesbezüglich keine Garantien und keine Haftung. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert. Gesetze und Rechtsverordnungen können dort in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden.
    Die folgenden Informationen wurden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle herrausgegeben.
    Quelle: www.bafa.de
    Bitte konsultieren Sie bei Bedarf den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, da durch uns keine Rechtsberatung stattfindet.